Blog

  • Förderung 2026: Was sich am 21. Juli geändert hat

    Am 21. Juli 2026 hat der Bund die Förderung für Sanierung und Heizungstausch neu geordnet. Zwei Änderungen betreffen Hausbesitzer unmittelbar – und eine davon macht Eile.

    Der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 Euro

    Wer eine Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzte, bekam bisher pauschal fünf Prozentpunkte zusätzliche Förderung – aus 15 Prozent Grundförderung wurden 20. Das gilt so nicht mehr. Seit dem 21. Juli greift der Bonus erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 Euro, und er gilt nur für den Betrag oberhalb dieser Schwelle.

    Für eine einzelne kleinere Maßnahme – die Kellerdecke dämmen, drei Fenster tauschen – bringt der Fahrplan damit keinen Bonus mehr. Wer allerdings in Schritten saniert oder größere Pakete plant, fährt weiter klar besser mit ihm. Der Grund ist ein zweiter, oft übersehener Effekt: Mit Sanierungsfahrplan verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten. Bei der ersten Wohneinheit steigen sie von 30.000 auf 60.000 Euro. Dieser Hebel ist in aller Regel mehr wert als die fünf Prozentpunkte.

    Die Heizungsförderung ist neu sortiert

    Die Grundförderung für den Heizungstausch liegt weiterhin bei 30 Prozent. Geändert hat sich, was oben drauf kommt:

    • Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch einer alten Heizung liegt derzeit bei 16 Prozent – und sinkt planmäßig alle sechs Monate um vier Prozentpunkte, bis er Mitte 2028 ausläuft.
    • Der Einkommensbonus ist nach Haushaltseinkommen gestaffelt und beträgt bis zu 40 Prozent. Neu ist ein Familienzuschlag, der das angerechnete Einkommen je minderjährigem Kind pauschal senkt.
    • Der Effizienzbonus ist zum 21. Juli entfallen.
    • Insgesamt sind weiterhin bis zu 80 Prozent möglich. Förderfähig sind 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

    Der sinkende Klimabonus ist der Punkt, an dem der Zeitpunkt über Geld entscheidet. Vier Prozentpunkte auf 28.000 Euro sind gut 1.100 Euro – pro Halbjahr, das man verstreichen lässt.

    Was das praktisch heißt

    Sie planen den Heizungstausch: Den Antrag nicht aufschieben. Und daran denken, dass der Antrag gestellt sein muss, bevor der Auftrag an den Handwerksbetrieb verbindlich erteilt wird. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung – also mit der Klausel, dass er nur bei Bewilligung wirksam wird. Rückwirkend geht nichts.

    Sie planen eine kleine Einzelmaßnahme: Rechnen Sie nach, ob sich der Sanierungsfahrplan dafür noch lohnt. Unter 30.000 Euro Investition bringt er beim Bonus nichts mehr.

    Sie sanieren in Schritten: Der Fahrplan bleibt sinnvoll – wegen der verdoppelten Höchstkosten und weil er die Reihenfolge festlegt, in der die Maßnahmen bauphysikalisch zusammenpassen.

    Die Zahlen auf einen Blick

    • Effizienzmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Türen): 15 Prozent Grundförderung
    • iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte, erst ab 30.000 Euro und nur auf den Betrag darüber
    • Förderfähige Höchstkosten: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit Fahrplan 60.000 Euro
    • Heizungstausch: 30 Prozent Grund, 16 Prozent Klimabonus, bis 40 Prozent Einkommensbonus, maximal 80 Prozent
    • Energieberatung selbst: 50 Prozent, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern

    Ob sich ein Sanierungsfahrplan in Ihrem Fall rechnet, lässt sich in zwanzig Minuten klären – bevor Sie irgendetwas beauftragen. Das Erstgespräch kostet nichts.

    Stand: 25. September 2026. Maßgeblich sind die Richtlinien von BAFA und KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung.