EnDEG · Energieberatung Deggendorf

Neuigkeiten

Förderprogramme, Gesetze und Antragsverfahren ändern sich laufend, oft mitten in der Planung. Einmal im Monat fasse ich hier zusammen, was davon für Hauseigentümer, Käufer und Bauherren in der Praxis wichtig sein kann: kurz und ohne Fachjargon. Grundlage sind die offiziellen Mitteilungen der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes sowie die Merkblätter von KfW und BAFA. Was nur Energieberater betrifft, etwa Änderungen an Prüftools und Portalen, lasse ich bewusst weg.

Stand: 13. Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt weder Beratung noch Rechtsauskunft. Maßgeblich sind die Förderrichtlinien und Merkblätter von KfW und BAFA zum Zeitpunkt der Antragstellung. Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Oktober 2026

Für Baudenkmäler wird der Energieausweis zum Jahreswechsel Pflicht.

  • Energieausweis

    Energieausweis für Baudenkmäler wird ab 1. Januar 2027 Pflicht

    Bisher waren Baudenkmäler von der Energieausweispflicht ausgenommen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt diese pauschale Ausnahme zum 1. Januar 2027: Wer ein Baudenkmal verkauft, neu vermietet oder verpachtet, muss dann einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Ein einmal ausgestellter Energieausweis gilt zehn Jahre. Eine automatische Sanierungspflicht folgt daraus nicht; Baudenkmäler werden beim Ausweis wie andere Bestandsgebäude behandelt. Wer 2027 ein Baudenkmal verkaufen oder vermieten möchte, sollte den Ausweis rechtzeitig einplanen. Mehr dazu auf der Seite Energieausweis.

September 2026

Die neuen Förderregeln liegen jetzt vollständig vor, und beim Heizungstausch gibt es einen neuen Ablauf.

  • Förderung allgemein

    Neues Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen

    Die Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit dem 21. Juli und sind mit Stand 17. August im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit dem 16. September ist dazu das überarbeitete Infoblatt der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (Version 11.0) anzuwenden. Es regelt unter anderem die Förderung von Eigenleistungen, den Bonus für besonders schlechte Gebäude und den Ersatz bestehender Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien. Außerdem enthält es ein Kombinationsverbot zwischen Einzelmaßnahmen und der Sanierung zum Effizienzhaus. Wie sich das auf Ihr Vorhaben auswirkt, kläre ich vorab mit Ihnen.

  • Eigenleistung

    Selbst gemacht: Gefördert wird nur das Material

    Wer eine Maßnahme in Eigenleistung ausführt, bekommt nur die Materialkosten gefördert, die unmittelbar zur energetischen Maßnahme gehören. Ein Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten bestätigen. Wer das plant, bespricht es am besten vor dem Start mit mir.

  • Heizung

    Heizungstausch: neues Portal, neue Pflichtangabe

    Seit dem 25. September läuft die Bestätigung für die Heizungsförderung über ein neues KfW-Expertenportal. Bei Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermie muss dort das konkrete, förderfähige Gerät aus der BAFA-Anlagenliste angegeben werden. Fragen Sie deshalb schon beim Angebot Ihres Heizungsbetriebs nach der Anlagennummer des Geräts. Bis zum 22. September erstellte Bestätigungen bleiben gültig.

  • Sanierungsfahrplan

    Sanierungsfahrplan jetzt in Version 2.6

    Seit dem 1. September werden alle individuellen Sanierungsfahrpläne (iSFP) mit der neuen Version 2.6 der Druckanwendung ausgegeben. Sie berücksichtigt auch Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie.

  • Effizienzhaus

    Serielle Sanierung: Bonus erweitert

    Seit dem 24. September gilt der Bonus für serielle Sanierung (Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen) für mehr Effizienzhaus-Stufen und neu auch für Nichtwohngebäude. Effizienzhaus 70 mit Nachhaltigkeitsklasse lässt sich zusätzlich mit dem Bonus für besonders schlechte Gebäude (Worst Performing Buildings) kombinieren.

  • Gesetz

    Gebäudemodernisierungsgesetz: Nachweise bleiben zunächst wie bisher

    Für die Förderung werden energetische Nachweise weiterhin nach den bisherigen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes geführt, auch über den 1. Januar 2027 hinaus. Über eine Umstellung informiert die Expertenliste rechtzeitig.

  • Handwerk

    Neue Kategorie „Fachkräfte Heizung“

    Ab Oktober können sich Heizungsfachleute freiwillig mit nachgewiesener Zusatzqualifikation in die Expertenliste des Bundes eintragen lassen. Sie dürfen nur Heizungsmaßnahmen der Einzelmaßnahmen-Förderung begleiten; für umfassende Sanierungen bleibt der Energieeffizienz-Experte zuständig. Pflicht ist die Listung nicht, sie kann aber bei der Wahl eines Betriebs zusätzliche Orientierung geben.

August 2026

Ein ruhiger Monat, mit einer guten Nachricht für Familien, die ein älteres Haus kaufen.

  • Hauskauf

    Jung kauft Alt: höhere Beträge und ein zweiter Weg

    Seit dem 3. August sind im KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb) die Förderhöchstsätze angehoben: 140.000 Euro für Familien mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Neu ist ein zweiter Weg: Statt auf Effizienzhaus 85 EE zu sanieren, können vier Einzelmaßnahmen gemeinsam umgesetzt werden, nämlich Heizungstausch (mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien), Fenstertausch, Fassadendämmung sowie Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke. Bauteile und Anlagen, die die Anforderungen schon erfüllen, sind ausgenommen. Wer als Familie ein Bestandsgebäude kaufen möchte, sollte vor dem Kauf klären, welcher Weg zum Haus passt.

Juli 2026

Die Reform der Bundesförderung ist da: Seit dem 21. Juli gelten neue Bedingungen.

  • Förderung allgemein

    Stichtag 21. Juli: neue Förderbedingungen

    Seit dem 21. Juli können Anträge bei KfW und BAFA nur noch nach den neuen Bedingungen gestellt werden. Die Zuständigkeiten bleiben: Die KfW betreut die Heizungsförderung und die Sanierung zum Effizienzhaus, das BAFA die weiteren Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Türen. Bereits zugesagte Anträge werden nach den alten Bedingungen gefördert, bereits eingereichte, aber noch nicht zugesagte Anträge nach den alten Bedingungen geprüft. Die wichtigsten Zahlen mit Beispielen finden Sie im Beitrag Förderung 2026: Was sich am 21. Juli geändert hat.

  • Heizung

    Einkommensbonus gestaffelt, Familienzuschlag neu

    Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei bis zu 30 Prozent. Der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig: bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro 40 Prozent (bisher 30), zwischen 30.000 und 40.000 Euro 30 Prozent und zwischen 40.000 und 50.000 Euro neu 10 Prozent. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen einmalig rechnerisch um 10.000 Euro gesenkt (Familienzuschlag).

  • Heizung

    Der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt ab

    Förderfähig sind zum Neustart 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Dieser Betrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro, bis er Ende 2030 bei 22.000 Euro liegt. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent und sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um vier Prozentpunkte; ab Mitte 2028 entfällt er. Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind seit dem 21. Juli nicht mehr förderfähig. Wer einen Heizungstausch plant, sollte den Antrag deshalb nicht unnötig aufschieben.

  • Dämmung und Fenster

    Einzelmaßnahmen: neuer Bonus, höhere Hürde beim Fahrplan

    Für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es einen neuen Bonus für besonders schlechte Gebäude (Worst Performing Buildings). In Mehrfamilienhäusern sinken die förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit in Stufen: 30.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Der iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten gilt nur noch ab 30.000 Euro förderfähiger Investition, und nur auf den Betrag darüber.

  • Effizienzhaus

    Effizienzhaus-Sanierung: Anpassungen bei Kredit und Boni

    Die Erneuerbare-Energien-Klasse wird zum Standard der Effizienzhaus-Sanierung, der bisherige EE-Bonus entfällt. Die Tilgungszuschüsse werden um 10 Prozent gekürzt; dafür soll es mehr Spielraum bei der Zinsverbilligung geben. Der Bonus für serielle Sanierung wird erweitert und enger mit dem Bonus für besonders schlechte Gebäude verknüpft.

  • Heizung

    Fernwärme: Klarstellung in den Richtlinien

    Zum Ausschluss der Einzelheizungsförderung in Fernwärmegebieten wurde in den Richtlinien klargestellt, dass die Kommune aktiv werden muss. Wer in einem Gebiet mit geplantem Wärmenetz wohnt, klärt das am besten vor dem Heizungstausch.

  • Neubau

    Neubau: Antrag auch nach Vertragsabschluss möglich

    Für den befristet geförderten Neubau von Effizienzhaus 55 (Programm „Klimafreundlicher Neubau“) kann der Antrag seit dem 30. Juli auch nach Abschluss der Verträge mit den ausführenden Betrieben gestellt werden, wenn vorher ein dokumentiertes Beratungsgespräch zur Förderung stattgefunden hat. Der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort gestellt sein. Kauf- und Bauträgerverträge zählen dabei nicht als solche Verträge. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2026 oder bis die Mittel ausgeschöpft sind.

  • Umbau

    „Gewerbe zu Wohnen“: neuer Zuschuss für Umbauten

    Seit dem 1. Juli gibt es im KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ einen Zuschuss für den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen bisher nicht zum Wohnen genutzten Gebäudeteilen zu Wohnraum. Voraussetzungen sind unter anderem mindestens eine neue Wohneinheit und mindestens der Standard Effizienzhaus 85 EE (bei Denkmalen Effizienzhaus Denkmal EE). Gefördert werden die Umbaukosten der Umnutzung, nicht die energetische Sanierung; beides lässt sich bei klarer Trennung der Kosten kombinieren. Nicht förderfähig ist der Umbau von Kellerräumen im Wohngebäude.

  • Gesetz

    Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in Kraft

    Bundestag und Bundesrat haben das GModG am 10. Juli 2026 verabschiedet. Es wurde am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und ist größtenteils seit dem 29. Juli in Kraft; einzelne Teile folgen zum 1. Januar 2027 und später. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für Eigentümer von Wohngebäuden sind vor allem diese Punkte wichtig: Die 65-Prozent-Pflicht für neu eingebaute Heizungen entfällt, das Betriebsverbot für fossile Heizkessel ebenfalls. Gas- und Ölheizungen dürfen weiter betrieben und eingebaut werden, müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040). Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien arbeiten, sind davon nicht betroffen. Was für Ihr Gebäude sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab, am besten klären wir das vor einer Entscheidung.

Betrifft Sie etwas davon? Im Erstgespräch klären wir, welche Änderungen für Ihr Vorhaben gelten, bevor Sie etwas beauftragen. Hintergründe zur Förderung finden Sie auf der Förderseite.

Quellen: Mitteilungen der Energieeffizienz-Expertenliste (Deutsche Energie-Agentur im Auftrag des Bundes), Richtlinien und Merkblätter von KfW und BAFA sowie Meldungen der Fachpresse und der Eigentümerverbände zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Weitere Informationen finden Sie auf energiewechsel.de, kfw.de und bafa.de.

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Wir klären gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll ist.

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