Energieausweis online beantragen

Sie können Ihren Energieausweis hier direkt online beantragen. Das Formular führt Sie durch alle Angaben, die ich für die Erstellung brauche – und prüft gleich zu Beginn, welche Ausweisart für Ihr Gebäude überhaupt zulässig ist.

Verbrauchsausweis

Basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Günstiger und schneller, aber nur für bestimmte Gebäude zulässig. Welche das sind, klärt die erste Frage im Formular.

Voraussetzung für den Verbrauchsausweis: fünf oder mehr Wohnungen, oder Bauantrag ab dem 1. November 1977, oder später auf das Wärmeschutzniveau 1977 saniert (Nachweis), oder Nichtwohngebäude – dazu lückenlose Verbrauchsdaten über drei Abrechnungszeiträume, jüngste Abrechnung höchstens 18 Monate alt. Sonst ist ein Bedarfsausweis nötig (ab 450 €, über das Kontaktformular). Im Zweifel bitte anrufen: 0160 966 522 55.

Verbrauchsausweis anfragen

Zulässigkeit prüfen

Ein Verbrauchsausweis ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Dann ist für Ihr Gebäude ein Verbrauchsausweis nicht zulässig.

Sie benötigen in diesem Fall einen Bedarfsausweis. Den stelle ich Ihnen gerne aus – dafür brauche ich allerdings Angaben zur Gebäudehülle und zur Anlagentechnik, die sich über dieses Formular nicht sinnvoll erfassen lassen.

Bitte nehmen Sie kurz Kontakt auf: 0160 966 522 55 oder über das Kontaktformular. Sie können dieses Formular auch trotzdem absenden – dann melde ich mich mit einem Angebot für den Bedarfsausweis (ab 450 Euro).

Kein Problem – das klären wir gemeinsam.

Ob ein Verbrauchsausweis genügt oder ein Bedarfsausweis nötig ist, lässt sich in wenigen Minuten am Telefon klären. Rufen Sie mich an unter 0160 966 522 55, oder füllen Sie das Formular so weit aus, wie Sie können – ich melde mich dann bei Ihnen.

Ihre Kontaktdaten


Angaben zum Gebäude


Verbrauchsdaten

Erforderlich sind zusammenhängende Abrechnungszeiträume von mindestens 36 Monaten. Die letzte Abrechnung darf nicht älter als 18 Monate sein; energetische Sanierungen müssen vor den Abrechnungszeiträumen liegen.

Bestätigungen


Es gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und meine Datenschutzerklärung. Bei Verträgen, die ausschließlich per Telefon, E-Mail oder über dieses Formular geschlossen werden, steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Da die Ausstellung des Energieausweises in der Regel vorher abgeschlossen ist, benötige ich Ihr ausdrückliches Verlangen, schon vor Ablauf dieser Frist zu beginnen. Die vollständige Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular finden Sie in den AGB, Abschnitt 6.


Bedarfsausweis

Wird rechnerisch aus den Gebäudedaten erstellt und ist unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Für ältere, unsanierte Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten ist er vorgeschrieben. Das Formular dafür wird gerade eingerichtet – bis dahin erreichen Sie mich direkt unter kontakt@endeg.de oder telefonisch unter 09907 9749984.

Lieber auf Papier?

Die Erfassungsbögen gibt es auch als PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen. Schreiben Sie mir kurz, dann schicke ich sie Ihnen zu.

Was mit Ihren Unterlagen passiert

Ihre Angaben und hochgeladenen Dateien werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Sobald ich die Unterlagen in meine Projektablage übernommen habe, werden sie vom Server gelöscht – spätestens jedoch nach 30 Tagen automatisch. Näheres in der Datenschutzerklärung.